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Blue skies and safe landings ! | Mehr Sicherheits-Mitteilungen auf Seite 1 und Seite 3
| AAD Pflicht auf deutschen Sprungplätzen Die Aero Fallschirmsport GmbH in Deutschland hat sich entschlossen, auf den von ihnen betriebenen Sprungplätzen in Calden, Gransee und Gera eine Regelung für alle Springer einzuführen, die das Mitführen eines elektronischen AAD zwingend vorschreibt. Diese Regelung ist ausdrücklich nicht an das Produkt eines bestimmten Herstellers gebunden. Aero Fallschirmsport steht für Gespräche und Input diesbezüglich gern zur Verfügung! Als kleine Entscheidungshilfe verzichtet die Firma beim Kauf eines Gerätes auf die üblichen Einbaukosten. Dies gilt für die gesamte Saison 2000.
Auch Fallschirmsport Dädalus in Höxter hat sich jetzt nach langer Diskussion entschlossen, eine AAD-Pflicht einzuführen, da ihrer Meinung nach die fast 10jährige "Erprobungszeit" wirklich gezeigt hat, daß es kaum noch Gegenargumente beim Thema Cypres gibt. Zum Mini-Meet werden Springern ohne AAD Leihgurtzeuge kostenfrei zur Verfügung gestellt. In Frage kommende Springer sollten sich rechtzeitig bei den Dädalanten melden, damit genug Leihgeräte besorgt werden können. |

Generelle Verwendung von Öffnungsautomaten Stellungnahme des DFVNach der entsprechenden Bekanntmachung der AERO FALLSCHIRMSPORT GmbH, dass ab dieser Saison auf den Sprungplätzen Calden, Gera und Gransee nur noch mit einem funktionstüchtigen elektronischen Öffnungsautomaten gesprungen werden darf, hat mittlerweile auch DÄDALUS in Höxter die gleiche Regelung eingeführt und bittet um entsprechende Veröffentlichung und Beachtung.
Im Rahmen der Ausübung des "Hausrechtes" ist eine solche Verfügung absolut zulässig und im Sinne der Sicherheit auch zu begrüssen. Es gibt (außer evtl. finanziellen Gründen) kein stichhaltiges Argument, das gegen eine solche, u. U. lebensrettende Sicherheitseinrichtung spricht. Nach internen Aussagen beider Platzbetreiber ist die "Zwangsmaßnahme" bisher auf sehr wenig Widerstand gestoßen, da bereits mehr als 95 % aller Springer ohnehin ein AAD verwendet haben. Der Großteil der verbleibenden Springer sähe die Sinnhaftigkeit der Anschaffung wohl ein, habe aber bisher lediglich aus Kostengründen auf eine Anschaffung verzichtet.
In diesem Zusammenhang noch einmal der Hinweis an alle AFF-Lehrer, dass nach dem (fast) einstimmigen Beschluß der AFF-Examiner-Konferenz vom November 1999, ab sofort AFF-Lehrer bei der Durchführung von AFF-Ausbildungssprüngen ebenfalls einen funktionstüchtigen, elektronischen Öffnungsautomaten verwenden müssen.
Ferner liegt dem DFV ein offizieller Antrag vor, eine generelle Öffnungsautomatenpflicht in Deutschland einzuführen (Der Antrag ist nicht von der Fa. AIRTEC gestellt, sondern von den Betreibern eines bekannten deutschen Sprungplatzes!). Wir fordern hiermit alle Springer/innen auf, sich zu dieser Thematik zu äußern und uns ihre Meinungen per Fax [49]-[0]6836-92308 oder per Email an hb@fallschirmsportverband.de zukommen zu lassen, damit die entsprechenden Gremien, die sich mit diesem Antrag befassen werden und eine Entscheidung zu treffen haben, dieser ein möglichst abgerundetes Meinungsbild und umfassende Argumentation zugrunde legen können. |

| Stellungnahme zum Porter Absturz in Breitscheid Nachfolgend der Originalwortlaut des Briefes, um dessen Veröffentlichung der Untersuchungsführer des Absturzes des Pilatus Porter, Stefan Hasenfuß, von der Bundestelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), gebeten hat: Unfall mit Flugzeug Pilatus PC 6, HB-FMC am 08.04.2000 in Breitscheid.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 08.04.2000 ereignete sich am Flugplatz Breitscheid gegen 18:45 ein schwerer Unfall im Rahmen von Flügen zum Absetzen von Fallschirmspringern, bei dem der Flugzeugführer und ein Begleiter tödlich verletzt wurden. Das vorläufige Ergebnis meiner Untersuchungen offenbarte ein latentes Sicherheitsproblem, das, meiner Auffassung nach, nur durch gezielte Aufklärungsarbeit gelöst werden kann. Ich möchte Sie daher bitten, die Ihnen angeschlossenen Vereine möglichst umgehend zu informieren.
Historie: Beim 13. und letzten Absetzflug am Unfalltag wurde der Flugzeugführer von einem zweiten Piloten begleitet, der zukünftig auch die PC 6 fliegen sollte, aber noch nicht Inhaber der entsprechenden Musterberechtigung war. Da nur ein Rettungsfallschirm zur Verfügung stand, legte dieser ein Schulsystem (Vector II mit Quick-Reserve) an, welches mit einem Student-CYPRES ausgerüstet war. Nach einem normalen Absetzvorgang wurde das Flugzeug von Zeugen beobachtet als es, noch im Sinkflug, in den Endanflug der Piste 07 eindrehte. Kurz darauf trennte sich ein Teil vom Flugzeug und eine Person wurde sichtbar, die an einem Fallschirm am Leitwerk hing und sich unmittelbar darauf wieder löste und zu Boden fiel. Das Flugzeug geriet in einen steilen Bahnneigungsflug und prallte nahezu senkrecht auf freiem Feld, ca. 2 km vor der Landebahn, auf.
Unfallhergang:
Anhand zahlreicher Einzelbefunde konnte auf folgenden Unfallhergang geschlossen werden: Als das Flugzeug sich im Endanflug befand, wurden die Auslösekriterien des Student-CYPRES erreicht. Der sich öffnende Reserveschirm zog den Begleiter aus seinem Sitz und durch die geöffnete Tür auf der rechten Seite ins Freie. Die Kappe verfing sich im Höhenleitwerk und trennte im Abreißen den rechten aerodynamischen Ruderausgleich (Ausgleichshorn) sowie den Randbogen ab. Das Flugzeug wurde dadurch und durch den plötzlichen Fahrtverlust unsteuerbar und geriet in einen fast senkrechten Sturzflug.
Es ist sicher unstrittig, dass während des Sinkfluges bei verschiedenen Flugzeugmustern, die zum Absetzen von Fallschirmspringern verwendet werden, die Auslösekriterien eines Schüler-CYPRES erreicht werden können.
Um eine Wiederholung dieses tragischen und meines Wissens bisher weltweit ersten Unfalles dieser Art zu verhindern, ist es aus meiner Sicht erforderlich, Springer und Absetzpiloten eingehend auf die Gefahren hinzuweisen, die gegeben sind, wenn sich Springer mit eingeschaltetem CYPRES während des Sinkfluges zur Landung im Flugzeug befinden oder wenn Piloten bzw. Mitflieger mit CYPRES ausgerüstete Systeme tragen.
Für evtl. Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag gez. Stefan Hasenfuß
Untersuchungsführer |

| Safety News Bytes Revision B of Sunpath Bulletin Please check the Sun Path website at http://www.sunpath.com for Revision B to the original service bulletin dealing with the closing loop retainer tab. Revision A was rescinded April 19, 2000.
The service bulletin is MANDATORY for Javelin's manufactured prior to September 1993, and RECOMMENDED for Javelin's manufactured September 1993 up to and including March 2000.
We are distributing the service bulletin to the agencies listed below. Please help us with the distribution, by printing up the bulletin and taking it to your local drop zone. If you have any questions, please address your e-mails to rigging@sunpath.com.
Thank you, Doris Pfister - Marketing - Sun Path Products, Inc. Mehr Sicherheits-Mitteilungen auf Seite 1 und Seite 3 | |